Rechtsform

Die gemeinschaftliche Finanzierung von Immobilien bietet viele Vorteile gegenüber dem Kauf einer Eigentumswohnung. Egal, ob jemand selbst wohnen oder eine Wohnung vermieten möchte.

Die GmbH & Co. KG

Eine geeignete Rechtsform gibt einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt eine feste und verbindliche Struktur. Sie regelt die Eigentumsverhältnisse und Einflussmöglichkeiten der Beteiligten.

Unsere Projekte entstehen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Diese Rechtsform lässt sich sehr gut auf die individuellen Bedürfnisse der Mitglieder abstimmen. Die KG ist Bauherrin und spätere Eigentümerin der Immobilie. Die Kommanditist*innen erwerben mit ihrer Kapitaleinlage Anteile an der KG (grunderwerbsteuerfrei). Die Höhe des Anteils kann individuell bestimmt werden. Die Haftung der Kommanditist*innen ist beschränkt auf das eingebrachte Kapital. Geschäftsführende Komplementärin ist eine GmbH. Sie allein haftet unbeschränkt. 

Rechte und Pflichten der Gesellschafter*innen sind im KG-Vertrag frei regelbar. Grundsätzlich haben alle die gleichen Stimmrechte. Entscheidungen werden möglichst im Konsens getroffen oder über eine demokratische Abstimmung entsprechend den Regeln des KG-Vertrags. Der Einstieg neuer Mitglieder ist jederzeit möglich, erfordert die Zustimmung aller Gesellschafter*innen und nur wenig formellen Aufwand. Die Gesellschafter*innen sind über ihre Anteile an Gewinnen und Verlusten der KG beteiligt. 

Gemeinschaftliche Finanzierung von Immobilien in Form der GmbH & CO. KG - Schema

Besonderheit der Fairmietergemeinschaft

Die gemeinschaftliche Finanzierung von Immobilien in dieser Rechtsform muss zwei unterschiedliche Bedürfnisse erfüllen. Die einen wollen gemeinschaftlich im Projekt wohnen und durch ihr Kapital die Wohnkosten senken. Die anderen wollen Kapital einbringen und über Mieteinnahmen eine Wertsteigerung und eine Auszahlung erzielen.

Der KG-Vertrag regelt die Auszahlungen an die investierenden Mitglieder und die Berechnung der monatlichen Zahlungen für die wohnenden Mitglieder.

Die Rechtsform der GmbH & Co. KG verbindet drei entscheidende Vorteile:

  • Sie sichert das Ziel, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Denn über die wirtschaftliche Nutzung der Wohnungen wird gemeinsam bestimmt, individuelle Einzelentscheidungen werden vermieden.
  • Sie bietet Investierenden flexible Möglichkeiten der Kapitalanlage.
  • Das Konzept der Projektes ist nachhaltig gesichert. Bei Ausstieg eines Mitglieds bestimmen die verbleibenden Gesellschafter wer einsteigen darf.

Ausstieg und Kapital

Bei Ausscheiden eines Mitglieds oder im Erbfall bestimmt die Gesellschafterversammlung, wer nachfolgt. Den Ausscheidenden oder im Erbfall den Erben wird das eingebrachte Kapital und die anteilige Tilgung, die sich im Verlauf der Jahre aufgebaut hat, ausgezahlt. Wenn Erben selbst in eine Wohnung einziehen möchten, ist das mit Zustimmung der Mitglieder auch möglich.

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